Notfall-Telefon 03622 66 906
Im Trauerfall
Im Todesfall

Wenn ein Todesfall in der Wohnung eintritt, muss zunächst ein Arzt – nach Möglichkeit der Hausarzt – benachrichtigt werden. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Notarzt. Er stellt die Todesbescheinigung aus. Tritt der Todesfall im Krankenhaus ein, so kümmert sich die Verwaltung um die Ausstellung der Bescheinigung. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem Sie unser Institut benachrichtigen sollten.

Wir stehen Ihnen Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen telefonisch unter (0 36 22) 66 906 zur Verfügung.

Formalitäten

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Vertrags- und Nachlassmanager

Die perfekte Ergänzung zur Bestattungsvorsorge

Mit dem Vertrags- und Nachlassmanager ordnen Sie Ihre laufenden Verträge.

Zu Lebzeiten haben Sie einen sofortigen Nutzen.

Für den Trauerfall bestimmen Sie aktiv, was mit den Verträgen passieren wird.

Nach Ihrem Tod können die Angehörigen über Ihren Vertragsmanager ohne viel Aufwand alle vertraglichen Bindungen kündigen oder umschreiben.

 

Die Funktionen im Einzelnen:

  1. Vertragsbestand übersichtlich erfassen
  • Vertragspartner und Verträge speichern: per Schnellzugriff können Sie aus mehr als 100.000 Einträgen auswählen und vertragsspezifische Referenzen (z.B. Versicherungsnummer) hinzufügen
  • keine Speicherung von Zugangsdaten für Onlinekonten (z.B. Benutzername und Passwort) erforderlich
  • Verträge wiederfinden: Sie erhalten Auskunft, ob ein Vertrag vorliegt oder nicht

 

 

  1. Verträge verwalten mit wenigen Mausklicks
  • Kündigen: Sie können Verträge bequem kündigen – zum Ablauf der Vertragslaufzeit, zu einem festgelegten Zeitpunkt oder bei Ableben.
  • Umziehen: Statt die Vertragspartner einzeln anzuschreiben, können sie ohne großen Aufwand Ihre neue Adresse übermitteln.
  • Übertragen: Bei Ableben wird ein Vertrag automatisch auf eine Vertrauensperson übertragen.
  • Dabei können Sie flexibel einstellen, ob die Einstellungen für einzeln ausgewählte oder alle Verträge gilt.
  • Erinnerung: Die automatische Erinnerungsfunktion hilft Ihnen, keine Kündigungsfrist zu verpassen.
  1. Nachlassverfügung treffen
  • Verträge nach Ableben kündigen oder übertragen (Übertragung auf Vertrauensperson)
  • Vertrauensperson festlegen (wird nach Ableben informiert)
  • Verträge diskret kündigen (ausschließlich der Vertragspartner wird informiert)
  • Einstellungen änderbar für einzeln ausgewählte oder alle Verträge

 

Wenn Sie die Übersicht über Ihre Verträge behalten und Ihre Angehörigen entlasten wollen, sprechen Sie uns gerne an.

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Unsere Leistungen im Überblick:

Wir erledigen für Sie die notwendigen Formalitäten.

Wir beraten Sie im Hinblick auf die Bestattungsart.

Wir wählen mit Ihnen gemeinsam den passenden Sarg und ggf. die Urne

Wir organisieren für Sie die Trauerfeier und koordinieren die Termine.

Wir sorgen für eine angemessene und würdevolle Dekoration, für Trauergebinde und Blumenarrangements.

Wir schalten für Sie Traueranzeigen und geben ansprechend gestaltete Trauerdrucksachen in Auftrag.

Mit einer Bestattungsfinanzierung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Bestattung ganz nach Ihren Wünschen auszurichten.